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26.11.07

Ein jüdischer Staat

Wenn Israel nicht jüdisch wäre, müsste man die Entscheidung der UN-Vollversammlung vom 29. November 1947 bezüglich der Teilung Palästinas in zwei Staaten – einen jüdischen und einen arabischen – für ungültig erklären.

Wenn Israel nicht jüdisch wäre, müsste man selbstverständlich das Recht auf Rückkehr und das Grundgesetz zur Würde und Freiheit des Menschen für ungültig erklären, das Israels Werte als jüdischer und demokratischer Staat festlegt. Wenn Israel nicht jüdisch wäre, müsste man eine neue Nationalhymne anstelle der Hatikva finden.

Wenn Israel nicht jüdisch wäre, wäre es nicht katholisch und auch nicht buddhistisch. Es wäre arabisch-muslimisch – auch wenn der Weg dahin über einen binationalen Staat ginge. Wenn Israel nicht jüdisch wäre, würde es nie zwei Staaten für zwei Völker geben.

Wenn Israel (vorübergehender Name) arabisch-muslimisch wäre, wäre es wohl kaum demokratisch. Zuallererst würden Journalisten, Akademiker und Intellektuelle flüchten, während die aus arabischen Ländern Stammenden hier bleiben würden. Sie sind von arabischer Herrschaft in den jüdischen Staat geflohen, aber diese Herrschaft, die sie erniedrigt und unterdrückt hat, würde sie wieder einholen.

All dies wird natürlich nicht geschehen, doch ist es wichtig zu wissen, wie sehr die Forderung berechtigt ist, Israel als jüdischen und demokratischen Staat zu definieren. Man sagt uns, dass die Existenz einer großen arabischen Minderheit in unserer Mitte uns an dieser Definition hindern müsse, da die Definition eines Staates ohne Einbeziehung der Minderheit nicht demokratisch sei. Als aber die UNO die Gründung eines jüdischen Staates im Land Israel verkündet hat, lag der Anteil der Araber bei über 40 Prozent, und dennoch sah die Vollversammlung keinen Widerspruch zwischen dieser Realität und der Definition eines jüdischen Staates. Die Antizionisten sagen: Die Realität ändert sich. Heute befinden wir uns in einer postnationalen Ära. Doch auch in einer solchen Ära sind die europäischen Staaten mehrheitlich Nationalstaaten, in denen es zum Teil sehr große Minderheiten gibt.

Tatsächlich besteht selbstverständlich keinerlei Rechtfertigung dafür, Israel nicht als jüdischen und demokratischen Staat anzuerkennen. Der Oberste Gerichtshof hat die Hauptcharakteristika der Jüdischkeit des Staates wiederholt definiert. Zu ihnen gehören die hebräische Sprache als primäre Amtssprache, die Ruhetage gemäß der jüdischen Tradition und auch eine jüdische Mehrheit in Israel (ja, ja, auch dies!).

Man sagt uns, dass ein ‚jüdischer Staat’ den Verdacht eines religiös-halachischen Staates erweckt und man höchstens von einem ‚Judenstaat’ – nach dem Buchtitel Herzls - sprechen könne. Doch Herzl selbst sah keinen Unterschied zwischen den beiden und gestattete die Übersetzung seines Buches in andere Sprachen unter dem Titel ‚jüdischer Staat’.

Die UN-Vollversammlung dachte gewiss nicht an einen halachischen Staat; und auch nicht Ben-Gurion, der die Unabhängigkeitserklärung verfasste; und auch nicht der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofs, Ehud Barak, der den harten Kern des jüdischen Staates definiert hat. Und was bringen Namensänderungen? Wären die Palästinenser denn mit dem ‚Judenstaat’ einverstanden? Ganz im Gegenteil – man würde sofort anprangern, dass ein solcher Staat vielfach schlimmer wäre, da er die arabischen Bürger überhaupt nicht erwähnt?

Wenn Israel nicht jüdisch im religiös-halachischen Sinne sein soll, was ist dann der Sinn der Bezeichnung? Die Bedeutung hat sich seit Herzls Tagen nicht verändert: Die Juden sind, zumindest seit der Emanzipation, ein Volk. Ein Volk, das wichtige religiöse Komponenten besitzt und das, wie andere Völker auch, eine Beziehung zu seiner religiösen Vergangenheit besitzt. Die religiöse Vergangenheit ist die Startbahn, von der der moderne Nationalismus aufgestiegen ist.

Sicherlich, bei den Juden hat sich der Start verspätet, und daher dauert der Kampf um die Befreiung von der Religion noch an, während er bei anderen Völkern bereits zum Abschluss gekommen ist. Der Staat Israel ist der Staat dieses Volkes in allen seinen Komponenten, und er muss auch der Staat aller Nichtjuden unter seinen Bürgern sein, auch der großen muslimischen Minderheit, deren Führer sich von ihrer Staatszugehörigkeit entfremden.

Der Staat kann nicht mit einem Teil des jüdischen Volkes identifiziert werden. Er ist die gemeinsame Heimstätte für alle - Juden und Nichtjuden, Religiöse, Traditionelle und Säkulare -, und er darf zwischen den verschiedenen Komponenten nicht diskriminieren. Ja, es gibt Fehler in der israelischen Staatsverfassung, und das Fehlen der Zivilehe ist einer der schwersten von ihnen. Das Israelis religiösen Rechtsinstanzen unterworfen sind, widerspricht unserem demokratischen Charakter.

Doch ist dies nicht der Grund, aus dem die arabische Führung in Israel und der palästinensische Präsident gegen die Definition Israels als jüdischer Staat opponieren. Im Gegenteil – sie streben selbst danach, einen religiösen, fanatischen und antidemokratischen Staat zu errichten. Ihr Widerstand richtet sich gegen die Existenz eines jüdischen und demokratischen Staates in ‚ihrer’ Region. Sie sehnen sich wirklich nach der albtraumhaften Vision eines Nicht-Israels, mit der dieser Artikel begonnen hat.

Amnon Rubinstein, Maariv 24.11.2007

19.10.07

Die jüdische Ehe

Die jüdische Ehe geht, wie jede Ehe, auf die Schöpfungsordnung in 1. Mose 2,18-24 zurück. Gott hat den Menschen als Mann und Frau geschaffen. „Der Bund zweier Menschen durch die Ehe ist im Grunde genommen nichts weiter als das Wiederfinden und Wiederherstellen einer Einheit“, schreibt Rabbi Simon Philip De Vries. „Die Ehe ist die Bestimmung des Menschen. Die Voraussetzung, um die Berufung des Menschen zu erfüllen.“ Gott hat die Erde nicht geschaffen, dass sie leer sei, sondern, dass man auf ihr wohne, heißt es im Propheten Jesaja (45,18). Aus Gottes Sicht ist es nicht gut, dass der Mensch allein sei. Deshalb ist die Ehe um der Gemeinschaft willen da. Das Judentum betrachtet den Segen Gottes „seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde“ als Gebot. Aus diesem Grund ist das Zölibat im Judentum keine Tugend.

Auf das Gelingen der Ehe und das Familienleben wird großer Wert gelegt. Über der glücklichen Verbindung von Mann und Frau strahlt nach den Worten des Talmud die Herrlichkeit Gottes, die „Schechina“ (Babylonischer Talmud, Traktat Sota 17a). So ist die Wahl des Lebenspartners eine ernsthafte Sache und die Heiratsvermittlung, genannt „Schiduch“, ein anerkannter Dienst. Früh geschlossene Ehen werden im Judentum bevorzugt. Der Mann soll aber in der Lage sein seine Familie zu ernähren, das heißt, im biblischen Sinne ein Haus bauen und einen Weinberg pflanzen (5. Mose 20,5-6). Nach einer Eheschließung müssen beide Beteiligten daran arbeiten, ihre Ehe durch gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme auf das höchste Niveau zu bringen.

In den Propheten wird die Beziehung Gottes zu seinem Volk Israel mit einer Verlobung (Hosea 2,21-22) oder einer Ehe verglichen: „Man soll dich nicht mehr nennen ‚Verlassene’ und dein Land nicht mehr ‚Einsame’, sondern du sollst heißen ‚Meine Lust’ und dein Land ‚liebes Weib’; denn der Herr hat Lust an dir, und dein Land hat einen lieben Mann. Denn wie ein junger Mann eine Jungfrau freit, so wird dich dein Erbauer freien, und wie sich ein Bräutigam freut über die Braut, so wird sich dein Gott über dich freuen“ (Jesaja 62,4-5).

Das Judentum kennt auch verbotene Ehen. In diese Kategorie gehören Verbindungen mit nichtjüdischen Partnern und unter nahen Verwandten, die die Bibel in 3. Mose 18 ausdrücklich verbietet. Obwohl in diesem Kapitel auch gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten und als Gräuel bezeichnet werden, fallen sie nicht unter die Kategorie der verbotenen Ehen. Ehe im biblischen Sinne bezieht sich auf eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Daraus kann gefolgert werden, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung also nicht als Ehe bezeichnet werden kann, wie es in der heutigen liberalen Gesellschaft geschieht. Nach 5. Mose 24,1-4 darf ein Mann seine geschiedene Frau nicht wieder heiraten, wenn sie wieder verheiratet und wieder geschieden oder verwitwet war. Nach rabbinischem Recht ist eine Ehebrecherin für ihren Mann verboten.

Besonders strenge Regeln beziehen die Rabbiner bis heute auf die Priester, die Nachkommen Aarons, auch wenn diese ihr Amt nicht mehr ausüben können, weil es keinen Tempel mehr gibt. Die Regeln für die Priesterehen stammen aus 3. Mose 21: Sie sollen keine Ehe mit einer Frau, die zum Judentum konvertiert ist, schließen, keine Entehrte oder Witwe heiraten. „Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind heilig ihrem Gott… denn ich bin heilig, der Herr, der euch heiligt“ (3. Mose 21,7-8).

Zitate aus Simon Philip De Vries, „Jüdische Riten und Symbole“ (Wiesbaden: Fourier Verlag, 3. Auflage 1984), Seiten 206-207.

www.israelnetz.de