19.10.07

Die jüdische Ehe

Die jüdische Ehe geht, wie jede Ehe, auf die Schöpfungsordnung in 1. Mose 2,18-24 zurück. Gott hat den Menschen als Mann und Frau geschaffen. „Der Bund zweier Menschen durch die Ehe ist im Grunde genommen nichts weiter als das Wiederfinden und Wiederherstellen einer Einheit“, schreibt Rabbi Simon Philip De Vries. „Die Ehe ist die Bestimmung des Menschen. Die Voraussetzung, um die Berufung des Menschen zu erfüllen.“ Gott hat die Erde nicht geschaffen, dass sie leer sei, sondern, dass man auf ihr wohne, heißt es im Propheten Jesaja (45,18). Aus Gottes Sicht ist es nicht gut, dass der Mensch allein sei. Deshalb ist die Ehe um der Gemeinschaft willen da. Das Judentum betrachtet den Segen Gottes „seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde“ als Gebot. Aus diesem Grund ist das Zölibat im Judentum keine Tugend.

Auf das Gelingen der Ehe und das Familienleben wird großer Wert gelegt. Über der glücklichen Verbindung von Mann und Frau strahlt nach den Worten des Talmud die Herrlichkeit Gottes, die „Schechina“ (Babylonischer Talmud, Traktat Sota 17a). So ist die Wahl des Lebenspartners eine ernsthafte Sache und die Heiratsvermittlung, genannt „Schiduch“, ein anerkannter Dienst. Früh geschlossene Ehen werden im Judentum bevorzugt. Der Mann soll aber in der Lage sein seine Familie zu ernähren, das heißt, im biblischen Sinne ein Haus bauen und einen Weinberg pflanzen (5. Mose 20,5-6). Nach einer Eheschließung müssen beide Beteiligten daran arbeiten, ihre Ehe durch gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme auf das höchste Niveau zu bringen.

In den Propheten wird die Beziehung Gottes zu seinem Volk Israel mit einer Verlobung (Hosea 2,21-22) oder einer Ehe verglichen: „Man soll dich nicht mehr nennen ‚Verlassene’ und dein Land nicht mehr ‚Einsame’, sondern du sollst heißen ‚Meine Lust’ und dein Land ‚liebes Weib’; denn der Herr hat Lust an dir, und dein Land hat einen lieben Mann. Denn wie ein junger Mann eine Jungfrau freit, so wird dich dein Erbauer freien, und wie sich ein Bräutigam freut über die Braut, so wird sich dein Gott über dich freuen“ (Jesaja 62,4-5).

Das Judentum kennt auch verbotene Ehen. In diese Kategorie gehören Verbindungen mit nichtjüdischen Partnern und unter nahen Verwandten, die die Bibel in 3. Mose 18 ausdrücklich verbietet. Obwohl in diesem Kapitel auch gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten und als Gräuel bezeichnet werden, fallen sie nicht unter die Kategorie der verbotenen Ehen. Ehe im biblischen Sinne bezieht sich auf eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Daraus kann gefolgert werden, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung also nicht als Ehe bezeichnet werden kann, wie es in der heutigen liberalen Gesellschaft geschieht. Nach 5. Mose 24,1-4 darf ein Mann seine geschiedene Frau nicht wieder heiraten, wenn sie wieder verheiratet und wieder geschieden oder verwitwet war. Nach rabbinischem Recht ist eine Ehebrecherin für ihren Mann verboten.

Besonders strenge Regeln beziehen die Rabbiner bis heute auf die Priester, die Nachkommen Aarons, auch wenn diese ihr Amt nicht mehr ausüben können, weil es keinen Tempel mehr gibt. Die Regeln für die Priesterehen stammen aus 3. Mose 21: Sie sollen keine Ehe mit einer Frau, die zum Judentum konvertiert ist, schließen, keine Entehrte oder Witwe heiraten. „Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind heilig ihrem Gott… denn ich bin heilig, der Herr, der euch heiligt“ (3. Mose 21,7-8).

Zitate aus Simon Philip De Vries, „Jüdische Riten und Symbole“ (Wiesbaden: Fourier Verlag, 3. Auflage 1984), Seiten 206-207.

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