1.7.14

Homosexuelle bringen messianisches Zentrum in Not

Das Jerusalemer Bezirksgericht hat Yad Haschmona, eine Gemeinschaft von messianischen Juden und evangelischen Christen, in zweiter Instanz dazu verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Schekeln (rund 12.300 Euro) an zwei lesbische Frauen zu zahlen. Der Grund dafür ist, dass die Glaubensgemeinschaft sich geweigert hatte, in ihren Räumen deren gleichgeschlechtliche Hochzeitsfeier auszurichten.
 

„Wir wussten, dass wir das Gesetz dadurch brechen. Aber jemand musste es tun“, erklärte Ayelet Ronen, die Geschäftsführerin der Gemeinschaft. Richter Moshe Cohen Yoad, der die Strafe verhängte, berief sich bei seinem Urteil auf ein Gesetz zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Während der Verhandlung zitierten die Vertreter der messianischen Gemeinschaft aus dem Alten und dem Neuen Testament. „Wir hassen Homosexuelle nicht. Im Gegenteil, wir lieben sie. Jedoch sagt Gottes Wort in der Bibel, dass die Homosexualität eine Abscheulichkeit ist“, erklärte Ronen gegenüber Israel Heute. „Als Glaubensgemeinschaft müssen wir dazu berechtigt sein, die Ausrichtung von Ereignissen abzulehnen, die total unseren religiösen Überzeugungen widersprechen. Wir haben dem Richter erklärt, dass eine gleichgeschlechtliche Feier auch unsere Geschäfte ruinieren würde, denn die Mehrheit unserer Kunden sind gläubige Christen, die homosexuelle Ehen verurteilen“, so Ayelet Ronen weiter.

Der Anwalt der Lesben wiederum beschuldigt die Mitglieder von Yad Haschmona der „Homophobie“. In die Kritik geriet eine öffentliche Ankündigung der Gemeinschaft, „keiner homosexuellen Organisation Platz für Feierlichkeiten“ in ihren Räumen zu gewähren. Die Ankündigung wurde publik gemacht, als nach dem ersten Urteil eine Flut von Anfragen für gleichgeschlechtliche Feiern einging – wohl in der Hoffnung, ebenfalls eine große Entschädigung gezahlt zu bekommen.

Dadurch wurde die Gemeinschaft gezwungen, letztendlich gar keine Hochzeitsfeiern mehr auszurichten. „Wir hatten in den letzten zwölf Jahren einen Durchschnitt von rund 35 bis 50 Hochzeitsfeiern im Jahr. Israelis aus dem ganzen Land liebten es, bei uns zu feiern. Nun gibt es gar keine Hochzeiten mehr – ansonsten würden wir horrende finanzielle Verluste riskieren.“

Richter Moshe Cohen Yoad bleibt jedoch dabei: Die Glaubensgemeinschaft muss gleichgeschlechtliche Hochzeitsfeiern veranstalten, auch wenn das gegen ihr Gewissen spricht. Der Anwalt von Yad Haschmona, Michael Decker, stellte das jedoch in Frage: „Herr Richter, was wäre, wenn ein Katholik in die ultraorthodoxe Stadt Bnei Barack zu einem streng gläubigen Zimmermann ginge und ihn bitten würde, eine Marienstatue zu bauen? Würden Sie ihn dazu zwingen, das Götzenbild zu bauen?“ Daraufhin entgegnete der Richter: „Er müsste es tun, ansonsten würde er bestraft werden. So ist das Gesetz.“


Die Geschäftsführerin der Gemeinschaft ist der Überzeugung, das Urteil zeige, dass die aktuellen Gesetze keinen ausreichenden Schutz für Religionsgemeinschaften bieten. „Viele religiöse Juden und Rabbiner haben unter der Hand zu uns gesagt, dass sie es gut finden, wie wir für unsere Rechte einstehen. Sie trauen sich aber nicht, gemeinsam mit uns öffentlich für eine Gesetzesänderung zu kämpfen“, erklärte Ronen. „Zum jetzigen Zeitpunkt planen wir, keine weiteren Rechtsmittel mehr einzulegen. Wieder zu verlieren, wäre einfach nicht gut.“

israelheute David Lazarus

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