Das Jerusalemer Bezirksgericht hat Yad Haschmona, eine Gemeinschaft
von messianischen Juden und evangelischen Christen, in zweiter Instanz
dazu verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Schekeln (rund
12.300 Euro) an zwei lesbische Frauen zu zahlen. Der Grund dafür ist,
dass die Glaubensgemeinschaft sich geweigert hatte, in ihren Räumen
deren gleichgeschlechtliche Hochzeitsfeier auszurichten.
„Wir wussten, dass wir das Gesetz dadurch brechen. Aber jemand musste es
tun“, erklärte Ayelet Ronen, die Geschäftsführerin der Gemeinschaft.
Richter Moshe Cohen Yoad, der die Strafe verhängte, berief sich bei
seinem Urteil auf ein Gesetz zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Orientierung.
Während der Verhandlung zitierten die Vertreter der messianischen
Gemeinschaft aus dem Alten und dem Neuen Testament. „Wir hassen
Homosexuelle nicht. Im Gegenteil, wir lieben sie. Jedoch sagt Gottes
Wort in der Bibel, dass die Homosexualität eine Abscheulichkeit ist“,
erklärte Ronen gegenüber Israel Heute. „Als Glaubensgemeinschaft
müssen wir dazu berechtigt sein, die Ausrichtung von Ereignissen
abzulehnen, die total unseren religiösen Überzeugungen widersprechen.
Wir haben dem Richter erklärt, dass eine gleichgeschlechtliche Feier
auch unsere Geschäfte ruinieren würde, denn die Mehrheit unserer Kunden
sind gläubige Christen, die homosexuelle Ehen verurteilen“, so Ayelet
Ronen weiter.
Der Anwalt der Lesben wiederum beschuldigt die Mitglieder von Yad
Haschmona der „Homophobie“. In die Kritik geriet eine öffentliche
Ankündigung der Gemeinschaft, „keiner homosexuellen Organisation Platz
für Feierlichkeiten“ in ihren Räumen zu gewähren. Die Ankündigung wurde
publik gemacht, als nach dem ersten Urteil eine Flut von Anfragen für
gleichgeschlechtliche Feiern einging – wohl in der Hoffnung, ebenfalls
eine große Entschädigung gezahlt zu bekommen.
Dadurch wurde die Gemeinschaft gezwungen, letztendlich gar keine
Hochzeitsfeiern mehr auszurichten. „Wir hatten in den letzten zwölf
Jahren einen Durchschnitt von rund 35 bis 50 Hochzeitsfeiern im Jahr.
Israelis aus dem ganzen Land liebten es, bei uns zu feiern. Nun gibt es
gar keine Hochzeiten mehr – ansonsten würden wir horrende finanzielle
Verluste riskieren.“
Richter Moshe Cohen Yoad bleibt jedoch dabei: Die Glaubensgemeinschaft
muss gleichgeschlechtliche Hochzeitsfeiern veranstalten, auch wenn das
gegen ihr Gewissen spricht. Der Anwalt von Yad Haschmona, Michael
Decker, stellte das jedoch in Frage: „Herr Richter, was wäre, wenn ein
Katholik in die ultraorthodoxe Stadt Bnei Barack zu einem streng
gläubigen Zimmermann ginge und ihn bitten würde, eine Marienstatue zu
bauen? Würden Sie ihn dazu zwingen, das Götzenbild zu bauen?“ Daraufhin
entgegnete der Richter: „Er müsste es tun, ansonsten würde er bestraft
werden. So ist das Gesetz.“
Die Geschäftsführerin der Gemeinschaft ist der Überzeugung, das Urteil
zeige, dass die aktuellen Gesetze keinen ausreichenden Schutz für
Religionsgemeinschaften bieten. „Viele religiöse Juden und Rabbiner
haben unter der Hand zu uns gesagt, dass sie es gut finden, wie wir für
unsere Rechte einstehen. Sie trauen sich aber nicht, gemeinsam mit uns
öffentlich für eine Gesetzesänderung zu kämpfen“, erklärte Ronen. „Zum
jetzigen Zeitpunkt planen wir, keine weiteren Rechtsmittel mehr
einzulegen. Wieder zu verlieren, wäre einfach nicht gut.“
israelheute -
David Lazarus
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